Siehe auch . Service-Level-Vereinbarung  Und Datenschutzrichtlinie

ScopeMaster-Abonnementvereinbarung

6. Januar 2020

DATIERT

______________

Software-as-a-Service-Vertrag

zwischen

Lieferant – ScopeMaster Ltd

Und

_________________(Kunde)

INHALT

____________________________________________________________

KLAUSEL

ZEITPLAN

Dies ist vom [DATUM]______________

Partys

  1. Scopemaster Ltd ist in England und Wales eingetragen und mit der Firmennummer registriert 11467821 mit eingetragenem Sitz in 18 the Lagger, Chalfont St Giles, Bucks HP8 4DG (Anbieter)

  2. __________________ eingetragen mit Sitz in ____________________________________ (Kunde)

HINTERGRUND

  1. Der Lieferant hat bestimmte Softwareanwendungen und Plattformen entwickelt, die er Abonnenten über das Internet auf Pay-per-Use-Basis zur Verfügung stellt, um den Softwarebedarf zu verwalten, zu analysieren und zu messen.

  2. Der Kunde möchte die Leistung des Anbieters im Rahmen seines Geschäftsbetriebs nutzen.

  3. Der Lieferant hat sich bereit erklärt, die Dienstleistung des Lieferanten gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zu erbringen und der Kunde hat sich bereit erklärt, diese zu übernehmen und zu bezahlen.

Vereinbarte Bedingungen

  1. Deutung

    1. Die Definitionen und Auslegungsregeln dieser Klausel gelten in dieser Vereinbarung.

  1. Autorisierte Benutzer: diejenigen Mitarbeiter, Vertreter und unabhängigen Auftragnehmer des Kunden, die vom Kunden zur Nutzung der Dienste und der Dokumentation autorisiert wurden, wie in Abschnitt 2.2(d) näher beschrieben.

  2. Geschäftstag: ein Tag außer einem Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag in England, an dem die Banken in London für den Geschäftsverkehr geöffnet sind.

  3. Kontrollwechsel: ist definiert als der wirtschaftliche Besitz von mehr als 50% des ausgegebenen Aktienkapitals eines Unternehmens oder die rechtliche Befugnis, die Leitung der allgemeinen Geschäftsführung des Unternehmens zu leiten oder zu veranlassen, und Kontrollen, kontrolliert und der Ausdruck Kontrollwechsel sind entsprechend auszulegen.

  4. Vertrauliche Informationen: Informationen, die geschützt oder vertraulich sind und entweder eindeutig als solche gekennzeichnet oder in Abschnitt 11.7 als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind.

  5. Kundendaten: die vom Kunden, autorisierten Benutzern oder dem Lieferanten im Namen des Kunden eingegebenen Daten zum Zweck der Nutzung der Dienste oder zur Erleichterung der Nutzung der Dienste durch den Kunden.

  6. Datenschutzgesetzgebung: bis zum 25. Mai 2018, jedoch ausschließlich, das Datenschutzgesetz von 1998 und danach:

  7. es sei denn und bis die Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679) (DSGVO) ist im Vereinigten Königreich nicht mehr direkt anwendbar, die DSGVO und alle nationalen Umsetzungsgesetze, Verordnungen und Sekundärgesetze in der jeweils gültigen oder aktualisierten Fassung im Vereinigten Königreich; und dann

  8. etwaige Nachfolgegesetze zur DSGVO oder zum Datenschutzgesetz von 1998.

  9. Dokumentation: das Dokument, das der Lieferant dem Kunden online über zur Verfügung stellt Scopemaster.com oder eine andere Webadresse, die der Lieferant dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt und die eine Beschreibung der Dienste und die Benutzeranweisungen für die Dienste enthält.

  10. Datum des Inkrafttretens: das Datum dieser Vereinbarung.

  11. Erstmalige Abonnementlaufzeit: die anfängliche Laufzeit dieser Vereinbarung, wie in festgelegt.

  12. Normale Geschäftszeiten: 8.00 bis 18.00 Uhr Ortszeit im Vereinigten Königreich, an jedem Werktag.

  13. Verlängerungszeitraum: der in Abschnitt 14.1 beschriebene Zeitraum.

  14. Dienstleistungen: die Abonnementdienste, die der Lieferant dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung über https://www.scopemaster.com oder eine andere Website bereitstellt, die der Lieferant dem Kunden von Zeit zu Zeit mitteilt, wie in der Dokumentation genauer beschrieben.

  15. Software: die vom Lieferanten im Rahmen der Dienste bereitgestellten Online-Softwareanwendungen.

  16. Abo-Gebühren: die vom Kunden an den Anbieter zu zahlenden Abonnementgebühren für die Benutzerabonnements, wie in Absatz 1 von Anhang 1 dargelegt.

  17. Abonnementlaufzeit: hat die in Abschnitt 14.1 angegebene Bedeutung (d. h. die anfängliche Abonnementlaufzeit zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungszeiträumen).

  18. Support-Services-Richtlinie: die Richtlinien des Lieferanten für die Bereitstellung von Support in Bezug auf die Dienste, die unter https://www.scopemaster.com/support/SLA oder einer anderen Website-Adresse verfügbar sind, die dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird.

  19. Benutzerabonnements: die vom Kunden gemäß Klausel 9.1 erworbenen Benutzerabonnements, die autorisierte Benutzer zum Zugriff und zur Nutzung der Dienste und der Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung berechtigen.

  20. Virus: jedes Ding oder Gerät (einschließlich Software, Code, Datei oder Programm), das den Betrieb von Computersoftware, Hardware oder Netzwerk, Telekommunikationsdiensten, Geräten oder Netzwerken oder anderen Diensten oder Geräten verhindern, beeinträchtigen oder auf andere Weise nachteilig beeinflussen kann ; den Zugriff auf oder den Betrieb von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten, zu verhindern, zu beeinträchtigen oder auf andere Weise negativ zu beeinflussen (sei es durch Neuanordnung, Änderung oder Löschung des Programms oder der Daten im Ganzen oder in Teilen oder auf andere Weise); oder das Benutzererlebnis beeinträchtigen, einschließlich Würmern, Trojanern, Viren und anderen ähnlichen Dingen oder Geräten.

    1. Klausel-, Zeitplan- und Absatzüberschriften haben keinen Einfluss auf die Auslegung dieser Vereinbarung.

    2. Eine Person umfasst eine Einzelperson, ein Unternehmen oder eine nicht rechtsfähige Körperschaft (unabhängig davon, ob sie über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt oder nicht) [sowie die gesetzlichen und persönlichen Vertreter, Nachfolger oder zulässigen Bevollmächtigten dieser Person].

    3. Ein Verweis auf ein Unternehmen umfasst jedes Unternehmen, jede Körperschaft oder jede andere Körperschaft, unabhängig davon, wo und wie auch immer sie eingetragen oder gegründet ist.

    4. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, umfassen Wörter im Singular auch den Plural und im Plural auch den Singular.

    5. Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, schließt eine Bezugnahme auf ein Geschlecht auch eine Bezugnahme auf die anderen Geschlechter ein.

    6. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung ist ein Verweis auf diese in der zum Zeitpunkt des Abschlusses dieser Vereinbarung geltenden Fassung.

    7. Ein Verweis auf ein Gesetz oder eine gesetzliche Bestimmung umfasst alle untergeordneten Gesetze, die zum Zeitpunkt dieser Vereinbarung gemäß diesem Gesetz oder dieser gesetzlichen Bestimmung erlassen wurden.

    8. Ein Verweis auf schriftliche oder schriftliche Mitteilungen umfasst Faxe, nicht jedoch E-Mails.

    9. Verweise auf Klauseln und Zeitpläne beziehen sich auf die Klauseln und Zeitpläne dieser Vereinbarung; Verweise auf Absätze beziehen sich auf Absätze der entsprechenden Anlage zu dieser Vereinbarung.

  1. Benutzerabonnements

    1. Vorbehaltlich des Erwerbs der Benutzerabonnements durch den Kunden gemäß Klausel 3.3 und Klausel 9.1, den in dieser Klausel 2 und den anderen Bedingungen dieser Vereinbarung dargelegten Einschränkungen gewährt der Lieferant dem Kunden hiermit eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, ohne das Recht zur Gewährung von Unterlizenzen, den autorisierten Benutzern zu gestatten, die Dienste und die Dokumentation während der Abonnementlaufzeit ausschließlich für den internen Geschäftsbetrieb des Kunden zu nutzen.

    2. In Bezug auf die autorisierten Benutzer verpflichtet sich der Kunde, dass:

      1. die maximale Anzahl autorisierter Benutzer, die es für den Zugriff auf die Dienste und die Dokumentation und deren Nutzung autorisiert, darf die Anzahl der Benutzerabonnements, die es jeweils erworben hat, nicht überschreiten;

      2. Es gestattet oder duldet nicht, dass ein Benutzerabonnement von mehr als einem einzelnen autorisierten Benutzer verwendet wird, es sei denn, es wurde vollständig einem anderen einzelnen autorisierten Benutzer zugewiesen. In diesem Fall hat der vorherige autorisierte Benutzer kein Zugriffs- oder Nutzungsrecht mehr die Dienste und/oder Dokumentation;

      3. Jeder autorisierte Benutzer muss ein sicheres Passwort für die Nutzung der Dienste und Dokumentation aufbewahren, dass dieses Passwort mindestens einmal jährlich geändert wird und dass jeder autorisierte Benutzer sein Passwort vertraulich behandelt.

      4. Es muss eine schriftliche, aktuelle Liste der aktuellen autorisierten Benutzer führen und diese Liste dem Lieferanten jederzeit innerhalb von 5 Werktagen nach schriftlicher Anfrage des Lieferanten zur Verfügung stellen.

      5. Sie ermöglicht es dem Lieferanten oder dem vom Lieferanten benannten Prüfer, die Dienste zu überprüfen, um den Namen und das Passwort jedes autorisierten Benutzers sowie die Datenverarbeitungseinrichtungen des Lieferanten zu ermitteln, um die Einhaltung dieser Vereinbarung zu überprüfen. Jedes dieser Audits darf auf Kosten des Lieferanten höchstens einmal pro Quartal durchgeführt werden, und dieses Recht muss mit angemessener Vorankündigung und in einer Weise ausgeübt werden, die die normale Geschäftsabwicklung des Kunden nicht wesentlich beeinträchtigt;

      6. Wenn bei einer der in Klausel 2.2(e) genannten Prüfungen festgestellt wird, dass ein Passwort an eine Person weitergegeben wurde, die kein autorisierter Benutzer ist, muss der Kunde, unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferanten, diese Passwörter unverzüglich deaktivieren und der Lieferant wird dies tun dieser Person keine neuen Passwörter aushändigen; Und

      7. Wenn bei einer der in Klausel 2.2(e) genannten Prüfungen festgestellt wird, dass der Kunde dem Lieferanten Abonnementgebühren zu wenig gezahlt hat, muss der Kunde unbeschadet der sonstigen Rechte des Lieferanten einen Betrag an den Lieferanten zahlen, der der in Abschnitt 2.2(e) berechneten Unterzahlung entspricht gemäß den in Absatz 1 von Anhang 1 festgelegten Preisen innerhalb von [10] Geschäftstagen nach dem Datum der jeweiligen Prüfung.

    3. Dem Kunden ist es nicht gestattet, während der Nutzung der Dienste auf Viren oder Materialien zuzugreifen, diese zu speichern, zu verteilen oder zu übertragen, die:

      1. rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, belästigend oder rassistisch oder ethnisch anstößig sind;

      2. erleichtert illegale Aktivitäten;

      3. zeigt sexuell eindeutige Bilder;

      4. fördert rechtswidrige Gewalt;

      5. aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, religiöser Überzeugung, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminierend ist; oder

      6. anderweitig illegal ist oder Schäden oder Verletzungen an Personen oder Eigentum verursacht;

und der Lieferant behält sich das Recht vor, ohne Haftung oder Beeinträchtigung seiner anderen Rechte gegenüber dem Kunden, den Zugriff des Kunden auf jegliches Material zu sperren, das gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstößt.

    1. Der Kunde darf nicht:

      1. es sei denn, dies ist nach geltendem Recht zulässig, das nicht durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien ausgeschlossen werden kann, und es sei denn, dies ist in dieser Vereinbarung ausdrücklich zulässig:

        1. Versuchen Sie nicht, die Software und/oder Dokumentation (sofern zutreffend) ganz oder teilweise in irgendeiner Form oder auf irgendeinem Medium zu kopieren, zu modifizieren, zu vervielfältigen, abgeleitete Werke davon zu erstellen, zu rahmen, zu spiegeln, erneut zu veröffentlichen, herunterzuladen, anzuzeigen, zu übertragen oder zu verteilen bedeutet; oder

        2. Versuchen Sie, die Software ganz oder teilweise zu dekompilieren, zurückzukompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder auf andere Weise auf eine für den Menschen wahrnehmbare Form zu reduzieren; oder

      2. auf alle oder einen Teil der Dienste und Dokumentation zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Dienstleistung zu entwickeln, die mit den Diensten und/oder der Dokumentation konkurriert; oder

      3. die Dienste und/oder Dokumentation nutzen, um Dienste für Dritte bereitzustellen; oder

      4. vorbehaltlich Klausel 22.1 die Dienste und/oder Dokumentation lizenzieren, verkaufen, vermieten, leasen, übertragen, abtreten, verteilen, anzeigen, offenlegen oder anderweitig kommerziell nutzen oder auf andere Weise Dritten außer den autorisierten Benutzern zur Verfügung stellen, oder

      5. versuchen, sich Zugang zu den Diensten und/oder der Dokumentation zu verschaffen oder Dritten dabei zu helfen, sich Zugang zu den Diensten und/oder der Dokumentation zu verschaffen, sofern dies nicht in dieser Klausel 2 vorgesehen ist; Und

    2. Der Kunde wird alle angemessenen Anstrengungen unternehmen, um jeglichen unbefugten Zugriff auf die Dienste und/oder die Dokumentation oder deren unbefugte Nutzung zu verhindern, und im Falle eines solchen unbefugten Zugriffs oder einer solchen unbefugten Nutzung den Lieferanten unverzüglich benachrichtigen.

    3. Die in dieser Klausel 2 vorgesehenen Rechte werden nur dem Kunden gewährt und gelten nicht als einer Tochtergesellschaft oder Holdinggesellschaft des Kunden gewährt.

  1. Zusätzliche Benutzerabonnements

    1. Vorbehaltlich Klausel 3.2 und Klausel 3.3 kann der Kunde von Zeit zu Zeit während der Abonnementlaufzeit zusätzliche Benutzerabonnements erwerben, die über die in Absatz 1 von Anhang 1 angegebene Anzahl hinausgehen, und der Lieferant gewährt Zugriff auf die Dienste und die Dokumentation an solche zusätzlichen autorisierten Benutzer gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.

    2. Möchte der Kunde weitere Benutzerabonnements erwerben, teilt er dies dem Anbieter schriftlich mit. Der Lieferant prüft eine solche Anfrage nach zusätzlichen Benutzerabonnements und antwortet dem Kunden mit Genehmigung oder Ablehnung der Anfrage. Wenn der Lieferant die Anfrage genehmigt, muss der Lieferant die zusätzlichen Benutzerabonnements innerhalb von 5 Tagen nach seiner Genehmigung der Anfrage des Kunden aktivieren.

    3. Wenn der Lieferant dem Antrag des Kunden zum Kauf zusätzlicher Benutzerabonnements zustimmt, muss der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum des Lieferanten die entsprechenden Gebühren für diese zusätzlichen Benutzerabonnements gemäß Absatz 2 von Anhang 1 und an den Lieferanten zahlen Wenn solche zusätzlichen Benutzerabonnements vom Kunden während der anfänglichen Abonnementlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums (sofern zutreffend) erworben werden, werden diese Gebühren ab dem Datum der Aktivierung durch den Lieferanten für den Rest der anfänglichen Abonnementlaufzeit anteilig berechnet oder dann aktuelle Verlängerungsperiode (sofern zutreffend).

  2. Dienstleistungen

    1. Der Lieferant stellt während der Abonnementlaufzeit die Dienste bereit und stellt dem Kunden die Dokumentation gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung zur Verfügung.

    2. Der Lieferant unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die Dienste 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche verfügbar zu machen, mit Ausnahme von:

      1. Die geplante Wartung wird während des Wartungsfensters von 1:00 Uhr bis 5:00 Uhr britischer Zeit durchgeführt. Und

      2. Außerplanmäßige Wartungsarbeiten, die außerhalb der normalen Geschäftszeiten durchgeführt werden, vorausgesetzt, dass der Lieferant angemessene Anstrengungen unternommen hat, um den Kunden mindestens zwei normale Geschäftszeiten im Voraus zu benachrichtigen.

    3. Der Lieferant stellt dem Kunden als Teil der Dienstleistungen unter Berücksichtigung der in Anhang 1 festgelegten Supportgebühren die Standardkundensupportdienste des Lieferanten während der normalen Geschäftszeiten gemäß der Support-Services-Richtlinie des Lieferanten zur Verfügung, die zum Zeitpunkt der Bereitstellung gültig ist Dienstleistungen werden erbracht. Der Lieferant kann die Support-Services-Richtlinie nach eigenem Ermessen von Zeit zu Zeit ändern. Der Kunde kann erweiterte Supportleistungen separat zu den jeweils aktuellen Tarifen des Anbieters erwerben.

  3. Kundendaten

    1. Der Kunde ist Eigentümer aller Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten, bei denen es sich nicht um personenbezogene Daten handelt, und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität aller dieser Kundendaten.

    2. Der Lieferant muss seine Archivierungsverfahren für Kundendaten befolgen, wie in seiner Backup-Richtlinie oder einer anderen Website-Adresse dargelegt, die dem Kunden von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird, da dieses Dokument vom Lieferanten nach eigenem Ermessen geändert werden kann von Zeit zu Zeit. Im Falle eines Verlusts oder einer Beschädigung von Kundendaten besteht der einzige und ausschließliche Rechtsbehelf des Kunden gegenüber dem Lieferanten darin, dass der Lieferant angemessene kommerzielle Anstrengungen unternimmt, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten aus der letzten gesicherten Sicherung dieser Kundendaten wiederherzustellen vom Lieferanten gemäß dem in seiner Backup-Richtlinie beschriebenen Archivierungsverfahren. Der Lieferant ist nicht verantwortlich für Verluste, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung von Kundendaten, die durch Dritte verursacht werden (mit Ausnahme der Dritten, die der Lieferant mit der Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Pflege und Sicherung von Kundendaten beauftragt, für die er zuständig ist). weiterhin uneingeschränkt gemäß Ziffer 5.9 haftbar).

    3. Der Lieferant muss bei der Bereitstellung der Dienste seine Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien in Bezug auf den Datenschutz und die Sicherheit der Kundendaten einhalten, die unter https://www.scopemaster.com/privacy oder einer anderen Website-Adresse verfügbar sind, die ihm mitgeteilt wird Der Lieferant kann diese Dokumente von Zeit zu Zeit nach eigenem Ermessen ändern.

    4. Beide Parteien werden alle geltenden Anforderungen der Datenschutzgesetze einhalten. Diese Klausel 5 gilt zusätzlich zu den Verpflichtungen einer Partei gemäß der Datenschutzgesetzgebung und entbindet, beseitigt oder ersetzt diese nicht.

    5. Die Parteien erkennen Folgendes an:

      1. Wenn der Lieferant bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung personenbezogene Daten im Namen des Kunden verarbeitet, ist der Kunde der Datenverantwortliche und der Lieferant der Datenverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetze (wobei). Datencontroller Und Datenprozessor haben die in der Datenschutzgesetzgebung definierte Bedeutung).

      2. Anhang 4 legt den Umfang, die Art und den Zweck der Verarbeitung durch den Lieferanten, die Dauer der Verarbeitung und die Arten personenbezogener Daten (wie in der Datenschutzgesetzgebung definiert) fest. Persönliche Daten) und Kategorien der betroffenen Personen.

      3. Die personenbezogenen Daten können außerhalb des EWR oder des Landes, in dem sich der Kunde und die autorisierten Benutzer befinden, übertragen oder gespeichert werden, um die Dienste und die anderen Verpflichtungen des Lieferanten aus dieser Vereinbarung auszuführen.

    6. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 5.4 stellt der Kunde sicher, dass er über alle erforderlichen entsprechenden Einwilligungen und Mitteilungen verfügt, um eine rechtmäßige Übertragung der personenbezogenen Daten an den Lieferanten für die Dauer und Zwecke dieser Vereinbarung zu ermöglichen, damit der Lieferant sie rechtmäßig nutzen kann , die personenbezogenen Daten gemäß dieser Vereinbarung im Namen des Kunden verarbeiten und übertragen.

    7. Unbeschadet der Allgemeingültigkeit von Klausel 5.4 muss der Lieferant in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung durch den Lieferanten verarbeitet werden:

      1. Verarbeiten Sie diese personenbezogenen Daten nur auf schriftliche Anweisung des Kunden, es sei denn, der Lieferant ist aufgrund der Gesetze eines Mitglieds der Europäischen Union oder der für den Lieferanten geltenden Gesetze der Europäischen Union zur Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet (Anwendbares Gesetz). Wenn sich der Lieferant auf Gesetze eines Mitglieds der Europäischen Union oder auf das Recht der Europäischen Union als Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten stützt, muss der Lieferant den Kunden hierüber unverzüglich informieren, bevor er die nach den geltenden Gesetzen erforderliche Verarbeitung durchführt, es sei denn, diese geltenden Gesetze verbieten dies Der Lieferant ist davon abgehalten, den Kunden darüber zu informieren.

      2. Übermitteln Sie keine personenbezogenen Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und des Vereinigten Königreichs, es sei denn, die folgenden Bedingungen sind erfüllt:

        1. der Kunde oder der Lieferant hat im Zusammenhang mit der Übertragung angemessene Garantien bereitgestellt;

        2. die betroffene Person verfügt über durchsetzbare Rechte und wirksame Rechtsbehelfe;

        3. Der Lieferant kommt seinen Verpflichtungen aus der Datenschutzgesetzgebung nach, indem er für alle übermittelten personenbezogenen Daten ein angemessenes Schutzniveau gewährleistet. Und

        4. der Lieferant befolgt die angemessenen Anweisungen, die ihm der Kunde im Voraus in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten mitgeteilt hat;

      3. Unterstützung des Kunden auf Kosten des Kunden bei der Beantwortung von Anfragen einer betroffenen Person und bei der Sicherstellung der Einhaltung seiner Verpflichtungen gemäß der Datenschutzgesetzgebung in Bezug auf Sicherheit, Meldung von Sicherheitsverletzungen, Folgenabschätzungen und Konsultationen mit Aufsichtsbehörden oder Regulierungsbehörden;

      4. den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn ihm ein Verstoß gegen den Schutz personenbezogener Daten bekannt wird;

      5. auf schriftliche Anweisung des Kunden personenbezogene Daten und Kopien davon bei Beendigung des Vertrags löschen oder an den Kunden zurückgeben, es sei denn, die Speicherung der personenbezogenen Daten ist nach geltendem Recht erforderlich; Und

      6. Führen Sie vollständige und genaue Aufzeichnungen und Informationen, um die Einhaltung dieser Klausel 5 nachzuweisen.

    8. Jede Partei stellt sicher, dass sie über geeignete technische und organisatorische Maßnahmen verfügt, die von der anderen Partei überprüft und genehmigt werden, um sie vor unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung personenbezogener Daten und vor unbeabsichtigtem Verlust oder Zerstörung oder Beschädigung personenbezogener Daten zu schützen der Schaden, der sich aus der unbefugten oder rechtswidrigen Verarbeitung oder dem zufälligen Verlust, der Zerstörung oder Beschädigung ergeben könnte, und die Art der zu schützenden Daten unter Berücksichtigung des Stands der technischen Entwicklung und der Kosten für die Umsetzung etwaiger Maßnahmen (zu diesen Maßnahmen können gehören). angemessene, pseudonymisierte und verschlüsselnde personenbezogene Daten, Gewährleistung der Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit seiner Systeme und Dienste, Sicherstellung, dass die Verfügbarkeit und der Zugriff auf personenbezogene Daten nach einem Vorfall rechtzeitig wiederhergestellt werden können, und regelmäßige Beurteilung und Bewertung der Wirksamkeit von die von ihr getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen).

    9. Der Kunde stimmt zu, dass der Lieferant im Rahmen dieser Vereinbarung andere Organisationen als externe Datenverarbeiter benennt. Der Lieferant bestätigt, dass er mit dem Drittverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung im Wesentlichen über die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieses Dritten geschlossen hat oder (je nach Sachlage) abschließen wird. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Lieferanten bleibt der Lieferant vollständig haftbar für alle Handlungen oder Unterlassungen aller von ihm gemäß dieser Klausel 5 beauftragten Drittverarbeiter.

    10. Jede Partei kann diese Klausel 5 jederzeit mit einer Frist von mindestens 30 Tagen überarbeiten, indem sie sie durch alle anwendbaren Standardklauseln für Verantwortliche gegenüber Auftragsverarbeitern oder ähnliche Bedingungen ersetzt, die Teil eines geltenden Zertifizierungssystems sind (die gelten, wenn sie durch den Anhang zu ersetzt werden). diese Vereinbarung).

  4. Drittanbieter

Der Kunde erkennt an, dass die Dienste es ihm ermöglichen oder ihm dabei helfen können, über Websites Dritter auf die Website-Inhalte Dritter zuzugreifen, mit ihnen zu korrespondieren und Produkte und Dienstleistungen von ihnen zu kaufen, und dass er dies ausschließlich auf eigenes Risiko tut. Der Lieferant gibt keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Verpflichtungen ab und übernimmt keinerlei Haftung oder Verpflichtung in Bezug auf den Inhalt oder die Nutzung oder Korrespondenz mit solchen Websites Dritter oder abgeschlossenen Transaktionen und vom Kunden abgeschlossenen Verträgen , mit einem solchen Dritten. Jeder über die Website eines Drittanbieters abgeschlossene Vertrag und jede abgeschlossene Transaktion erfolgt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten und nicht zwischen dem Lieferanten. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden, vor der Nutzung der entsprechenden Website des Drittanbieters die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie der Website des Drittanbieters zu lesen. Der Lieferant befürwortet oder genehmigt weder Websites Dritter noch deren Inhalte, die über die Dienste zur Verfügung gestellt werden.

  1. Pflichten des Lieferanten

    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die Dienstleistungen im Wesentlichen in Übereinstimmung mit der Dokumentation und mit angemessener Sachkenntnis und Sorgfalt zu erbringen.

    2. Die Verpflichtung gemäß Klausel 7.1 gilt nicht für den Umfang einer Nichtkonformität, die durch die Nutzung der Dienste entgegen den Anweisungen des Lieferanten oder durch Modifikation oder Änderung der Dienste durch eine andere Partei als den Lieferanten oder die ordnungsgemäß autorisierten Auftragnehmer des Lieferanten verursacht wird oder Agenten. Wenn die Dienstleistungen nicht der vorstehenden Verpflichtung entsprechen, wird der Lieferant auf seine Kosten alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen unternehmen, um eine solche Nichtübereinstimmung unverzüglich zu beheben, oder dem Kunden eine alternative Möglichkeit zur Erbringung der gewünschten Leistung zur Verfügung stellen. Eine solche Korrektur oder ein solcher Ersatz stellt das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Verstößen gegen die in Abschnitt 7.1 dargelegte Verpflichtung dar. Ungeachtet des Vorstehenden gilt für den Lieferanten:

      1. übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Nutzung der Dienste durch den Kunden ununterbrochen oder fehlerfrei erfolgt; oder dass die Dienste, Dokumentation und/oder die vom Kunden über die Dienste erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden entsprechen; Und

      2. ist nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferausfälle oder andere Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung von Daten über Kommunikationsnetzwerke und -einrichtungen, einschließlich des Internets, resultieren, und der Kunde erkennt an, dass die Dienste und Dokumentation Einschränkungen, Verzögerungen und anderem unterliegen können Probleme, die mit der Nutzung solcher Kommunikationseinrichtungen verbunden sind.

    3. Diese Vereinbarung hindert den Lieferanten nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder unabhängig Dokumentationen, Produkte und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, zu nutzen, zu verkaufen oder zu lizenzieren, die den im Rahmen dieser Vereinbarung bereitgestellten ähnlich sind.

    4. Der Lieferant gewährleistet, dass er über alle erforderlichen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen verfügt und diese auch aufrechterhalten wird, die für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung erforderlich sind.

  2. Pflichten des Kunden

Der Kunde muss:

      1. dem Lieferanten Folgendes zur Verfügung stellen:

        1. jegliche notwendige Zusammenarbeit im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung; Und

        2. jeglichen erforderlichen Zugang zu solchen Informationen, die der Lieferant möglicherweise benötigt;

um die Dienste bereitzustellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Sicherheitszugriffsinformationen und Konfigurationsdienste;

      1. unbeschadet seiner sonstigen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine Aktivitäten im Rahmen dieser Vereinbarung einhalten;

      2. Alle anderen in dieser Vereinbarung festgelegten Pflichten des Kunden rechtzeitig und effizient erfüllen. Im Falle von Verzögerungen bei der Bereitstellung der von den Parteien vereinbarten Unterstützung durch den Kunden kann der Lieferant den vereinbarten Zeitplan oder Lieferplan nach vernünftigem Ermessen anpassen;

      3. stellen Sie sicher, dass die autorisierten Benutzer die Dienste und die Dokumentation in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nutzen, und haften Sie für Verstöße autorisierter Benutzer gegen diese Vereinbarung;

      4. alle notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen einholen und aufrechterhalten, die der Lieferant, seine Auftragnehmer und Vertreter zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Dienstleistungen, benötigen;

      5. sicherstellen, dass sein Netzwerk und seine Systeme den jeweils vom Lieferanten bereitgestellten relevanten Spezifikationen entsprechen; Und

      6. allein verantwortlich für die Beschaffung und Aufrechterhaltung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren des Lieferanten sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferausfälle und alle anderen Verluste oder Schäden, die sich aus den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen oder durch das Internet verursacht.

  1. Gebühren und Bezahlung

    1. Der Kunde zahlt dem Anbieter die Abonnementgebühren für die Benutzerabonnements gemäß dieser Klausel 9 und Anlage 1 [sowie die Supportgebühren gemäß Klausel 4.3 und Anlage 1].

    2. Der Kunde muss dem Lieferanten am Datum des Inkrafttretens gültige, aktuelle und vollständige Kreditkartendaten oder genehmigte Bestellinformationen zur Verfügung stellen, die für den Lieferanten akzeptabel sind, sowie alle anderen relevanten gültigen, aktuellen und vollständigen Kontakt- und Rechnungsdaten , wenn der Kunde Folgendes bereitstellt:

      1. Wenn der Kunde seine Kreditkartendaten an den Lieferanten weitergibt, ermächtigt der Kunde den Lieferanten hiermit, diese Kreditkarte wie folgt zu belasten:

        1. am Datum des Inkrafttretens der für die Erstabonnementlaufzeit zu zahlenden Abonnementgebühren; Und

        2. vorbehaltlich Klausel 14.1, an jedem Jahrestag des Inkrafttretens der Abonnementgebühren, die für die nächste Verlängerungsperiode zu zahlen sind;

      2. Wenn er dem Lieferanten seine genehmigten Bestellinformationen übermittelt, stellt der Lieferant dem Kunden Folgendes in Rechnung:

        1. am Datum des Inkrafttretens der für die Erstabonnementlaufzeit zu zahlenden Abonnementgebühren; Und

        2. vorbehaltlich Klausel 14.1, mindestens 30 Tage vor jedem Jahrestag des Inkrafttretens der für die nächste Verlängerungsperiode zu zahlenden Abonnementgebühren,

und der Kunde muss jede Rechnung innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum bezahlen. Der Lieferant kann alle Rechnungen des Kunden elektronisch (per E-Mail oder auf andere Weise) versenden und es wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung am nächsten Werktag nach der Übermittlung durch den Lieferanten erhalten hat, es sei denn, der Lieferant erhält eine Rückantwort oder eine automatische Antwort, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde erfolgreich.

    1. Wenn der Lieferant die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Fälligkeitsdatum erhalten hat, und unbeschadet aller anderen Rechte und Rechtsbehelfe des Lieferanten:

      1. Der Lieferant kann ohne Haftung gegenüber dem Kunden das Passwort, das Konto und den Zugriff des Kunden auf alle oder einen Teil der Dienste deaktivieren und der Lieferant ist nicht verpflichtet, einige oder alle Dienste bereitzustellen, solange die betreffende(n) Rechnung(en) nicht bezahlt ist(en). ; Und

      2. Auf diese fälligen Beträge fallen täglich Zinsen in Höhe von 10% über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz des Vereinigten Königreichs an, beginnend mit dem Fälligkeitsdatum und bis zur vollständigen Zahlung, unabhängig davon, ob vor oder nach dem Urteil.

    2. Alle in dieser Vereinbarung genannten oder genannten Beträge und Gebühren:

      1. ist in Pfund Sterling zu zahlen;

      2. sind, vorbehaltlich Klausel 13.3(b), nicht stornierbar und nicht erstattungsfähig;

      3. verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer, die in entsprechender Höhe auf die Rechnung(en) des Lieferanten hinzugerechnet wird.

    3. Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt während der Nutzung der Dienste die in der Dokumentation angegebene Menge an Festplattenspeicher überschreitet, berechnet der Lieferant dem Kunden die zu diesem Zeitpunkt geltenden überschüssigen Datenspeichergebühren des Lieferanten und der Kunde zahlt diese. Die zum Datum des Inkrafttretens geltenden Gebühren für die überschüssige Datenspeicherung des Lieferanten sind in Anhang 1 aufgeführt.

    4. Der Lieferant ist berechtigt, die Abonnementgebühren, die für die gemäß Ziffer 3.3 zusätzlich erworbenen Benutzerabonnements zu zahlenden Gebühren, die gemäß Ziffer 4.3 zu zahlenden Supportgebühren und/oder die gemäß Ziffer 9.5 zu zahlenden überschüssigen Speichergebühren zu Beginn zu erhöhen Die Frist für jeden Verlängerungszeitraum muss dem Kunden 90 Tage im Voraus mitgeteilt werden, und Anhang 1 gilt als entsprechend geändert.

  1. Eigentumsrechte

    1. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Lieferant und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte an den Diensten und der Dokumentation besitzen. Sofern hierin nicht ausdrücklich anders angegeben, gewährt diese Vereinbarung dem Kunden keinerlei Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Geschäftsgeheimnissen, Handelsnamen, Warenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder anderen Rechten oder Lizenzen in Bezug auf die Dienste oder die Dokumentation.

    2. Der Lieferant bestätigt, dass er über alle Rechte in Bezug auf die Dienstleistungen und die Dokumentation verfügt, die zur Gewährung aller Rechte erforderlich sind, die er gemäß und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung zu gewähren vorgibt.

  2. Vertraulichkeit [und Einhaltung von Richtlinien]

    1. Jeder Partei kann Zugang zu vertraulichen Informationen der anderen Partei gewährt werden, um ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen. Zu den vertraulichen Informationen einer Partei zählen keine Informationen, die:

      1. nicht durch eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei öffentlich bekannt sind oder werden;

      2. sich vor der Offenlegung im rechtmäßigen Besitz der anderen Partei befand;

      3. der empfangenden Partei von einem Dritten ohne Einschränkung der Offenlegung rechtmäßig mitgeteilt werden; oder

      4. von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wird, wobei diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Nachweise nachgewiesen werden kann.

    2. Vorbehaltlich Klausel 11.4 muss jede Partei die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich behandeln und die vertraulichen Informationen der anderen Partei nicht an Dritte weitergeben oder die vertraulichen Informationen der anderen Partei für andere Zwecke als die Umsetzung dieser Vereinbarung verwenden.

    3. Jede Partei muss alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die vertraulichen Informationen der anderen Partei, auf die sie Zugriff hat, nicht unter Verstoß gegen die Bestimmungen dieser Vereinbarung von ihren Mitarbeitern oder Vertretern offengelegt oder verbreitet werden.

    4. Eine Partei darf vertrauliche Informationen in dem Umfang offenlegen, in dem diese vertraulichen Informationen gesetzlich, durch eine staatliche oder andere Regulierungsbehörde oder durch ein Gericht oder eine andere zuständige Behörde offengelegt werden müssen, sofern die Offenlegung gesetzlich zulässig ist Daher informiert sie die andere Partei so früh wie möglich über eine solche Offenlegung und berücksichtigt, sofern eine Offenlegung nicht verboten ist und gemäß dieser Klausel 11.4 erfolgt, die angemessenen Wünsche der anderen Partei in Bezug auf den Inhalt einer solchen Offenlegung.

    5. Keine der Parteien ist für Verluste, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen verantwortlich, die durch Dritte verursacht werden.

    6. Der Lieferant darf technische Informationen, die er im Rahmen seiner Wartungs-, Support- und Schulungsleistungen erhält, nur zum Zweck der Verbesserung seiner Produkte und Dienstleistungen sammeln und nutzen. Diese Informationen werden nicht in einer Form vorliegen, die eine persönliche Identifizierung des Kunden ermöglicht.

    7. Der Lieferant erkennt an, dass es sich bei den Kundendaten um vertrauliche Informationen des Kunden handelt.

    8. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Parteien (die Zustimmung darf nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden) ist es keiner Partei gestattet, eine öffentliche Ankündigung zu dieser Vereinbarung vorzunehmen oder dies einer anderen Person zu gestatten, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch eine Regierungs- oder Regulierungsbehörde vorgeschrieben (einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle relevanten Wertpapierbörsen), jedes Gericht oder jede andere zuständige Behörde.

    9. Die oben genannten Bestimmungen dieser Klausel 11 gelten auch nach Beendigung dieser Vereinbarung, wie auch immer diese erfolgt.

    10. [Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung hat der [Lieferant ODER Der Kunde] muss die verbindlichen Richtlinien einhalten.]

  3. Entschädigung

    1. Der Kunde ist verpflichtet, den Lieferanten gegen Ansprüche, Klagen, Verfahren, Verluste, Schäden, Ausgaben und Kosten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gerichtskosten und angemessene Anwaltskosten), die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden ergeben, zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten /oder Dokumentation, sofern:

      1. der Kunde wird unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert;

      2. der Lieferant leistet dem Kunden auf Kosten des Kunden angemessene Zusammenarbeit bei der Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs; Und

      3. Dem Kunden steht die alleinige Befugnis zur Abwehr oder Vergleich des Anspruchs zu.

    2. Der Lieferant verteidigt den Kunden, seine leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche, dass die Dienstleistungen oder die Dokumentation ein Patent des [Vereinigten Königreichs] mit Wirkung zum Datum des Inkrafttretens, ein Urheberrecht, eine Marke, ein Datenbankrecht oder ein Recht auf Vertraulichkeit verletzen, und entschädigt ihn dem Kunden für etwaige Beträge, die dem Kunden im Zuge eines Urteils oder einer Beilegung solcher Ansprüche zugesprochen werden, unter der Voraussetzung, dass:

      1. der Lieferant wird unverzüglich über einen solchen Anspruch informiert;

      2. der Kunde leistet auf Kosten des Lieferanten eine angemessene Zusammenarbeit mit dem Lieferanten bei der Abwehr und Beilegung eines solchen Anspruchs; Und

      3. Die alleinige Befugnis, den Anspruch abzuwehren oder zu regulieren, bleibt dem Lieferanten vorbehalten.

    3. Zur Verteidigung oder Beilegung eines Anspruchs kann der Lieferant dem Kunden das Recht verschaffen, die Dienste weiterhin zu nutzen, die Dienste ersetzen oder ändern, sodass sie keine Verstöße mehr darstellen, oder, wenn solche Rechtsbehelfe nicht vernünftigerweise verfügbar sind, diese Vereinbarung kündigen [2] Mitteilung an den Kunden innerhalb von Werktagen ohne zusätzliche Haftung oder Verpflichtung zur Zahlung von pauschaliertem Schadensersatz oder anderen zusätzlichen Kosten an den Kunden.

    4. In keinem Fall haften der Lieferant, seine Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer gegenüber dem Kunden, soweit der behauptete Verstoß auf Folgendem beruht:

      1. eine Änderung der Dienstleistungen oder Dokumentation durch eine andere Person als den Lieferanten; oder

      2. die Nutzung der Dienste oder Dokumentation durch den Kunden in einer Weise, die den Anweisungen des Lieferanten widerspricht; oder

      3. die Nutzung der Dienste oder der Dokumentation durch den Kunden nach Mitteilung des angeblichen oder tatsächlichen Verstoßes durch den Lieferanten oder eine zuständige Behörde.

    5. Das Vorstehende [und Klausel 13.3(b)] legt die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden sowie die gesamten Verpflichtungen und Haftung des Lieferanten (einschließlich der Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer des Lieferanten) bei Verstößen gegen solche fest Patent-, Urheberrechts-, Marken-, Datenbankrecht oder Vertraulichkeitsrecht.

  4. Haftungsbeschränkung

    1. Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich und ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist:

      1. Der Kunde übernimmt die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die durch die Nutzung der Dienste und der Dokumentation durch den Kunden erzielt werden, und für die daraus gezogenen Schlussfolgerungen. Der Lieferant übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten entstehen, die der Kunde dem Lieferanten im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt, oder durch vom Lieferanten auf Anweisung des Kunden ergriffene Maßnahmen;

      2. Alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Bedingungen und alle anderen Bedingungen jeglicher Art, die durch Gesetz oder Gewohnheitsrecht impliziert sind, sind, soweit gesetzlich zulässig, von dieser Vereinbarung ausgeschlossen; Und

      3. Die Dienste und die Dokumentation werden dem Kunden „wie besehen“ zur Verfügung gestellt.

    2. Nichts in dieser Vereinbarung schließt die Haftung des Lieferanten aus:

      1. für Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit des Lieferanten verursacht wurden; oder

      2. wegen Betrugs oder arglistiger Falschdarstellung.

    3. Vorbehaltlich Klausel 13.1 und Klausel 13.2:

      1. Der Lieferant haftet nicht aus unerlaubter Handlung (einschließlich [Fahrlässigkeit oder] Verletzung gesetzlicher Pflichten), aus Vertrag, falscher Darstellung, Rückerstattung oder aus anderen Gründen für entgangenen Gewinn, entgangenen Geschäftsbetrieb, Minderung des Firmenwerts und/oder ähnliche Verluste oder Verluste Beschädigung von Daten oder Informationen oder reine wirtschaftliche Verluste oder für besondere, indirekte oder Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Ausgaben, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben; Und

      2. Die gesamte Gesamthaftung des Lieferanten im Vertrag (einschließlich in Bezug auf die Entschädigung gemäß Klausel 12.2), unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verletzung gesetzlicher Pflichten), falscher Darstellung, Rückerstattung oder auf andere Weise, die im Zusammenhang mit der Erfüllung oder beabsichtigten Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen, beträgt begrenzt auf 80% der gesamten Abonnementgebühren, die für die Benutzerabonnements in den 12 Monaten unmittelbar vor dem Datum, an dem der Anspruch entstand, gezahlt wurden.

  5. Laufzeit und Kündigung

    1. Diese Vereinbarung beginnt, sofern sie nicht gemäß dieser Klausel 14 anderweitig gekündigt wird, mit dem Datum des Inkrafttretens und läuft für die Erstabonnementlaufzeit weiter. Danach gilt diese Vereinbarung automatisch erneuert für aufeinanderfolgende Zeiträume von 12 Monaten (jeweils a Verlängerungszeitraum), es sei denn:

      1. Jede Partei teilt der anderen Partei die Kündigung mindestens 60 Tage vor dem Ende der anfänglichen Abonnementlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums schriftlich mit. In diesem Fall endet diese Vereinbarung mit Ablauf der jeweiligen anfänglichen Abonnementlaufzeit oder eines Verlängerungszeitraums. oder

      2. andernfalls gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung gekündigt werden;

und die anfängliche Abonnementlaufzeit zusammen mit allen nachfolgenden Verlängerungszeiträumen bilden die Abonnementlaufzeit.

    1. Unbeschadet anderer ihr zustehender Rechte oder Rechtsbehelfe kann jede Partei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn:

      1. Die Gegenpartei zahlt einen im Rahmen dieser Vereinbarung geschuldeten Betrag nicht am Fälligkeitstag und bleibt mindestens 14 Tage nach der schriftlichen Benachrichtigung zur Zahlung in Verzug.

      2. die andere Partei einen wesentlichen Verstoß gegen eine andere Bestimmung dieser Vereinbarung begeht, der unheilbar ist, oder (sofern ein solcher Verstoß behebbar ist) es versäumt, diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach schriftlicher Benachrichtigung zu beheben;

      3. Die andere Partei verstößt wiederholt gegen eine der Bestimmungen dieser Vereinbarung in einer Weise, die die Annahme begründet, dass ihr Verhalten nicht mit ihrer Absicht oder Fähigkeit vereinbar ist, die Bestimmungen dieser Vereinbarung in Kraft zu setzen.

      4. Die andere Partei setzt die Zahlung ihrer Schulden aus oder droht mit deren Aussetzung, oder ist nicht in der Lage, ihre Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, oder gibt zu, dass sie nicht in der Lage ist, ihre Schulden zu begleichen, oder gilt als unfähig, ihre Schulden im Sinne von Abschnitt 123 des Insolvenzgesetzes zu begleichen 1986, als ob die Worte „es wird zur Zufriedenheit des Gerichts nachgewiesen“ nicht in Abschnitt 123(1)(e) oder 123(2) des Insolvenzgesetzes von 1986 vorkommen würden;

      5. Die andere Partei nimmt Verhandlungen mit allen oder einer Gruppe ihrer Gläubiger auf, um eine Umschuldung ihrer Schulden zu erreichen, oder macht einen Vorschlag für einen Vergleich oder eine Vereinbarung mit ihren Gläubigern oder schließt diese mit ihren Gläubigern ab, sofern dies nicht dem alleinigen Zweck eines Plans für ein zahlungsfähiges Unternehmen dient Zusammenschluss dieser anderen Partei mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder die zahlungsfähige Sanierung dieser anderen Partei;

      6. Für oder im Zusammenhang mit der Liquidation dieser anderen Partei wird ein Antrag gestellt, eine Mitteilung abgegeben, ein Beschluss gefasst oder eine Anordnung erlassen, sofern dies nicht dem alleinigen Zweck eines Plans für eine zahlungsfähige Verschmelzung dieser anderen Partei dient mit einem oder mehreren anderen Unternehmen oder der zahlungsfähige Wiederaufbau dieser anderen Partei;

      7. die Bestellung eines Insolvenzverwalters bei Gericht beantragt oder angeordnet wird oder die Absichtserklärung zur Bestellung eines Insolvenzverwalters abgegeben wird oder ein Insolvenzverwalter bestellt wird, gegenüber der anderen Partei;

      8. der Inhaber einer qualifizierten Gleitschuld an den Vermögenswerten dieser anderen Partei ist berechtigt, einen Insolvenzverwalter zu ernennen oder hat ihn ernannt;

      9. eine Person wird berechtigt, einen Insolvenzverwalter für das Vermögen der anderen Partei zu bestellen, oder es wird ein Insolvenzverwalter für das Vermögen der anderen Partei bestellt;

      10. ein Gläubiger oder Pfandgläubiger der anderen Partei das Vermögen der anderen Partei ganz oder teilweise pfändet oder in Besitz nimmt oder eine Pfändung, Vollstreckung, Zwangsvollstreckung oder ein ähnliches Verfahren einleitet oder gegen dieses verklagt, und eine solche Pfändung oder ein solches Verfahren erfolgt nicht innerhalb von [14] Tagen entlassen;

      11. in Bezug auf die andere Partei in einer Gerichtsbarkeit, der sie unterliegt, ein Ereignis eintritt oder ein Verfahren eingeleitet wird, das eine gleichwertige oder ähnliche Wirkung wie eines der in Klausel 14.2(d) bis Klausel 14.2(j) (einschließlich) genannten Ereignisse hat );

      12. die andere Partei die Geschäftstätigkeit ganz oder zu einem wesentlichen Teil aussetzt oder einstellt oder mit einer Aussetzung oder Einstellung droht; [oder]

      13. sich herausstellt, dass eine vom Lieferanten in Abschnitt 7.4 dieser Vereinbarung gegebene Garantie unwahr oder irreführend ist.

    2. Bei Beendigung dieser Vereinbarung aus irgendeinem Grund:

      1. alle im Rahmen dieser Vereinbarung gewährten Lizenzen erlöschen sofort und der Kunde muss jegliche Nutzung der Dienste und/oder der Dokumentation unverzüglich einstellen;

      2. Jede Partei muss Geräte, Eigentum, Dokumentation und andere Gegenstände (sowie alle Kopien davon), die der anderen Partei gehören, zurückgeben und nicht weiter nutzen.

      3. Der Lieferant ist berechtigt, alle in seinem Besitz befindlichen Kundendaten gemäß Abschnitt 5.7(c) zu vernichten oder anderweitig zu entsorgen, es sei denn, der Lieferant erhält spätestens zehn Tage nach dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung dieser Vereinbarung eine schriftliche Aufforderung dazu die Lieferung des jeweils aktuellsten Backups der Kundendaten an den Kunden. Der Lieferant unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, um dem Kunden die Ersatzlieferung innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt einer solchen schriftlichen Aufforderung zukommen zu lassen, vorausgesetzt, dass der Kunde zu diesem Zeitpunkt alle ausstehenden Gebühren und Entgelte, die sich aus der Kündigung ergeben, bezahlt hat ( unabhängig davon, ob sie zum Zeitpunkt der Kündigung fällig ist oder nicht). Der Kunde trägt alle angemessenen Kosten, die dem Lieferanten durch die Rückgabe oder Entsorgung von Kundendaten entstehen; Und

      4. Alle Rechte, Rechtsbehelfe, Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien, die bis zum Datum der Kündigung entstanden sind, einschließlich des Rechts, Schadensersatz in Bezug auf Vertragsverletzungen zu fordern, die zum oder vor dem Datum der Kündigung bestanden, bleiben davon unberührt oder beeinträchtigt .

  1. höhere Gewalt

Der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung nicht, wenn er durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle, die außerhalb seiner angemessenen Kontrolle liegen, einschließlich, ohne, an der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder an der Fortführung seines Geschäfts gehindert oder verzögert wird Einschränkungen, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskämpfe (unabhängig davon, ob die Belegschaft des Lieferanten oder einer anderen Partei beteiligt ist), Ausfall eines Versorgungs- oder Transport- oder Telekommunikationsnetzes, höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Bürgerunruhen, böswillige Beschädigung, Einhaltung von Gesetzen oder behördlichen Anordnungen, Regeln, Vorschriften oder Anweisungen, Unfall, Ausfall von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Zahlungsverzug von Lieferanten oder Subunternehmern, sofern der Kunde über ein solches Ereignis und seine voraussichtliche Dauer informiert wird .

  1. Konflikt

Bei Widersprüchen zwischen den Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung und den Anhängen haben die Bestimmungen im Hauptteil dieser Vereinbarung Vorrang.

  1. Variation

Änderungen dieser Vereinbarung sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen und von den Parteien (oder ihren bevollmächtigten Vertretern) unterzeichnet werden.

  1. Verzicht

Das Versäumnis oder die Verzögerung einer Partei, ein in dieser Vereinbarung oder im Gesetz vorgesehenes Recht oder Rechtsmittel auszuüben, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel dar und verhindert oder beschränkt auch nicht die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsmittels . Keine einzelne oder teilweise Ausübung dieses Rechts oder Rechtsbehelfs darf die weitere Ausübung dieses oder eines anderen Rechts oder Rechtsbehelfs verhindern oder einschränken.

  1. Rechte und Rechtsbehelfe

Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist, gelten die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen Rechten und Rechtsmitteln und schließen diese nicht aus.

  1. Abfindung

    1. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Vereinbarung ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, gilt sie als gestrichen, hat jedoch keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung.

    2. Sollte eine Bestimmung oder Teilbestimmung dieser Vereinbarung gemäß Klausel 20.1 als gestrichen gelten, werden die Parteien nach Treu und Glauben verhandeln, um eine Ersatzbestimmung zu vereinbaren, die im größtmöglichen Umfang das beabsichtigte wirtschaftliche Ergebnis der ursprünglichen Bestimmung erreicht.

  2. Ganze Vereinbarung

    1. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien dar und ersetzt und erlischt alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen, Versprechen, Zusicherungen, Gewährleistungen, Zusicherungen und Absprachen zwischen ihnen in Bezug auf den Vertragsgegenstand.

    2. Jede Partei erkennt an, dass sie sich beim Abschluss dieser Vereinbarung nicht auf Erklärungen, Zusicherungen, Zusicherungen oder Garantien (ob vorsätzlich oder fahrlässig gemacht) verlässt, die nicht in dieser Vereinbarung enthalten sind, und dass ihr diesbezüglich keine Rechtsmittel zustehen.

    3. Jede Partei erklärt sich damit einverstanden, dass sie keinen Anspruch auf unschuldige oder fahrlässige Falschdarstellung oder fahrlässige Falschdarstellung aufgrund einer Aussage in dieser Vereinbarung hat.

  1. Abtretung

    1. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Lieferanten ist es dem Kunden nicht gestattet, alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abzutreten, zu übertragen, zu belasten, als Unterauftrag zu vergeben oder auf andere Weise damit umzugehen.

    2. Der Lieferant kann jederzeit alle oder einzelne seiner Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten, übertragen, belasten, als Unterauftrag vergeben oder auf andere Weise damit umgehen.

  2. Keine Partnerschaft oder Agentur

Nichts in dieser Vereinbarung soll dazu dienen oder dazu dienen, eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei zu ermächtigen, als Vertreter für die andere zu handeln, und keine der Parteien ist befugt, im Namen oder Auftrag zu handeln oder auf andere Weise eine Bindung einzugehen der anderen in irgendeiner Weise (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Abgabe von Zusicherungen oder Gewährleistungen, die Übernahme von Verpflichtungen oder Haftungen und die Ausübung von Rechten oder Befugnissen).

  1. Rechte Dritter

Diese Vereinbarung verleiht keiner Person oder Partei (außer den Parteien dieser Vereinbarung und gegebenenfalls deren Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern) Rechte gemäß dem Contracts (Rights of Third Parties) Act 1999.

  1. Hinweise

    1. Alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform und sind persönlich zuzustellen oder per vorfrankierter Post erster Klasse oder per Einschreiben an die andere Partei an die in dieser Vereinbarung angegebene Adresse oder eine andere Adresse zu senden wie von dieser Partei zu diesem Zweck mitgeteilt oder per Fax an die in dieser Vereinbarung angegebene Faxnummer der anderen Partei gesendet.

    2. Eine persönlich zugestellte Mitteilung gilt als zugegangen, wenn sie zugestellt wird (oder, wenn die Zustellung nicht während der Geschäftszeiten erfolgt, um 9 Uhr am ersten Werktag nach der Zustellung). Eine korrekt adressierte Mitteilung, die per vorfrankierter First-Class-Post oder per Einschreiben verschickt wird, gilt als zu dem Zeitpunkt eingegangen, zu dem sie auf dem normalen Postweg zugestellt worden wäre. Eine per Fax versandte Mitteilung gilt zum Zeitpunkt der Übermittlung als zugegangen (wie aus dem vom Absender erhaltenen zeitgesteuerten Ausdruck hervorgeht).

  2. Geltendes Recht

Diese Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihr oder ihrem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben, unterliegen dem Recht von England und Wales und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.

  1. Zuständigkeit

Jede Partei stimmt unwiderruflich zu, dass die Gerichte von England und Wales die ausschließliche Zuständigkeit für die Beilegung aller Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand oder Zustandekommen (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben.

Diese Vereinbarung wurde an dem zu Beginn genannten Datum abgeschlossen.

  1. Abo-Gebühren

      1. Gebühren für Abonnements und Analyseguthaben

Die Berechnung basiert auf der Anzahl der zu analysierenden User Stories. Einzelheiten finden Sie auf unserer Preisseite: https://www.scopemaster.com/pricing

 Die Gebühren basieren auf einer Vorauszahlung pro analysiertem Benutzerbedarf. Der tatsächliche Preis pro Story hängt von der Paketgröße (Anzahl der gekauften Credits) ab.

      1. Zusätzliche Abonnementgebühren für Benutzer

*Zusätzliche hinzugefügte/bearbeitete Anforderungen eines Benutzers in einem bestimmten Monat werden mit jeweils 10 £ berechnet, sofern sie nicht Teil eines Prepaid-Pakets sind.

      1. Gebühren für überschüssige Lagerung

Die zum Datum des Inkrafttretens geltenden Gebühren für überschüssige Lagerung des Lieferanten sind nachstehend aufgeführt:

30 £ pro GB und Monat bei mehr als 0,5 GB pro abonniertem Benutzer. Die Volumina werden vom Kunden über alle Benutzer hinweg aggregiert.

      1. Supportgebühren

Die Standard- und erweiterten Supportgebühren des Lieferanten sind nachstehend aufgeführt:

Standard-Support (E-Mail-basiert) in kostenpflichtigen Abonnements enthalten.

Erweiterter Telefonsupport. 10% der durchschnittlichen Bruttoabonnementgebühren, die vierteljährlich berechnet werden.

      1. Beratungskosten

Beratungshonorare sind auf konkrete Anfrage zu folgenden Sätzen zzgl. Spesen möglich:

Berater £ 1200 / Tag

Trainer/Senior Consultant £2000/Tag

Abonnementlaufzeit

  1. Laufzeit des Erstabonnements: ein Kalenderjahr.

  1. Verarbeitung, personenbezogene Daten und betroffene Personen

      1. Verarbeitung durch den Lieferanten

Persönliche Daten werden ausschließlich zur Identifizierung des Nutzers verwendet, um einen sicheren Zugang zum Dienst zu ermöglichen.

      1. Umfang

Über die Nutzung des Systems hinausgehende personenbezogene Daten werden nicht gespeichert.

      1. Natur

      2. Zweck der Verarbeitung:

Persönliche Daten werden ausschließlich zur Identifizierung des Nutzers verwendet, um einen sicheren Zugang zum Dienst zu ermöglichen.

      1. Dauer der Verarbeitung

      2. Arten personenbezogener Daten

Name, E-Mail-Adresse, Arbeitsadresse und Organisation

      1. Kategorien der betroffenen Personen

Unterzeichnet von _____________ für und im Namen von Scopemaster Limited

………………..

Direktor

Unterzeichnet von _________________ für und im Namen von __________________

………………..